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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Hoverboard als Weihnachtsgeschenk? Das solltest Du wissen!

30.12.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Was ist eigentlich ein Elektro-Board (auch „Hoverboard“ oder „Hyper Board“ genannt)? Diese selbststabilisierenden zweirädrigen Fahrzeuge bestehen aus einer Trittfläche und zwei seitlich neben den Füßen angebrachten Rädern. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung. Das Fahrzeug ist mit seiner integrierten elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik mit einem „Segway“ vergleichbar. Die Mobilitätshilfeverordnung, die den gesetzlichen Rahmen für die „Segways“ vorgibt, gilt jedoch nicht für diese Boards. Das solltest Du wissen: Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der StVZO und FZV, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt. Da diese Fahrzeuge konstruktionsbedingt die Zulassungsvorschriften über Sitz, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung, Spiegel etc. nicht erfüllen können, dürfen diese Boards daher nur im abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr bewegt werden. Ansonsten droht eine Geldbuße und 1 Punkt. Die angebotenen Elektro-Boards haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h und müssen pflichtversichert werden. Eine solche Versicherung wird jedoch nicht angeboten. Wer dennoch im öffentlichen Verkehr fährt macht sich strafbar nach § 6 PflVersG! Das Führen eines solchen Kraftfahrzeugs setzt außerdem eine Fahrerlaubnis voraus. Da dem Gesetzgeber diese Boards bei der Definition der Fahrerlaubnisklassen nicht bekannt waren, ist es schwierig, die konkrete Fahrerlaubnisklasse zu bestimmen. Die Boards könnten nach dem Gesetzeswortlaut sowohl unter die Kraftrad-Klassen AM, A1, A2, A, aber auch unter die Pkw-Klasse B fallen. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse und trotz Verbotes, die Boards im öffentlichen Straßenraum zu benutzen, damit fährt, begeht zusätzlich eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Schäden, die beim Betrieb des Einrades verursacht werden, sind nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Sach- oder Personenschäden muss der Fahrer daher aus eigener Tasche erstatten. Eure Fahrschule Breitenbach Quelle/Bild: ADAC

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Ab Januar Simulatorfahrstunden buchbar

26.12.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Fahren lernen ohne Auto Fahrsimulatoren bieten stressfreie Übungsstunden Das erste Mal hinterm Steuer: Auch wenn der Fahrlehrer daneben sitzt und zur Not eingreifen kann, ist dieser Moment für viele angstbesetzt. Das soll sich für unsere Schüler ändern, denn sie haben demnächst die Möglichkeit, vor der ersten Praxisstunde bereits am Fahrsimulator zu üben. Der Simulator bereitet gefahrlos und intensiv auf die Praxis vor, das ist eine Erleichterung für ängstliche Fahrschüler, aber auch ein Mehrwert für alle, die sich eine hocheffektive Ausbildung wünschen. Denn das Simulationsprogramm verbindet Theorie und Praxis optimal. Der Fahrsimulator besteht aus einem Sitz mit authentischer Schaltung, Kupplung und Lenkung sowie mehreren Monitoren, die den Blick auf die Straße, aber auch Armaturen und Spiegel simulieren. Das Programm bietet nicht nur verschiedenste Situationen im Straßenverkehr, sondern notiert auch jeden Fehler und gibt darüber Rückmeldung. So aufmerksam wie die Software kann auch der beste Fahrlehrer nicht sein, und für Schüler ist es natürlich weniger stressig, sich von einem Programm auf Fehler hinweisen zu lassen als von einem echten Menschen. Gleichzeitig hat keiner dieser Fehler reale Konsequenzen – eine Erleichterung für Schüler, Lehrer und auch andere Verkehrsteilnehmer. Gerade die Grundlagen wie Anfahren und Schalten erst einmal ganz in Ruhe zu üben, sorgt für Entspannung bei allen Beteiligten. Später können dann auch bestimmte Situationen gezielt trainiert und Reaktionen zum Beispiel mit Ausweichübungen geschult werden. Darüber hinaus verursacht der Simulator natürlich keine Abgase und schont so die Umwelt. Ausgiebiges Üben, bis schwierige Manöver wirklich sitzen: Mit dem Fahrsimulator ist das kein Problem, denn eine Stunde am Gerät ist deutlich günstiger als eine Fahrstunde im Auto. Wir sind überzeugt, dass die Ausbildung in der Fahrschule Breitenbach so noch einmal deutlich an Qualität gewinnen wird. Mehr Informationen zur Ausbildung am Fahrsimulator und im realen Straßenverkehr geben wir gerne telefonisch unter 093539849163 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Breitenbach, Dükerstraße 16, 97753 Karlstadt.  

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